Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Cleanportus, Chisonestraße 14, 64546 Mörfelden-Walldorf, und ihren Auftraggebern über Reinigungs- und Dienstleistungsarbeiten.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Gegenstand des Vertrages sind Dienstleistungen in den Bereichen:
Unterhaltsreinigung
Glas- und Fensterreinigung
Treppenhausreinigung
Fassadenreinigung
Entrümpelung und Haushaltsauflösungen
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Leistungsverzeichnis.
Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder tatsächliche Aufnahme der Arbeiten zustande.
Die Leistungen werden fachgerecht und nach dem vereinbarten Leistungsumfang erbracht.
Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle für die Ausführung notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere:
Zugang zu den Räumlichkeiten
Strom- und Wasserversorgung
Freie Zugänglichkeit der zu reinigenden Flächen
Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Bei Zahlungsverzug ist Cleanportus berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
Vereinbarte Termine sind verbindlich, sofern sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen.
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Leistungserbringung, schriftlich anzuzeigen.
Bei berechtigten Mängeln erfolgt eine angemessene Nachbesserung. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
Cleanportus haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Für Schäden durch unsachgemäße Vorleistungen oder mangelhafte Materialbeschaffenheit des Auftraggebers wird keine Haftung übernommen.
Im Rahmen von Entrümpelungen erfolgt die fachgerechte Entsorgung gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Wertgegenstände oder wichtige Dokumente sind vor Beginn der Arbeiten durch den Auftraggeber zu sichern.
Bei laufenden Reinigungsverträgen gelten die vereinbarten Laufzeiten.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, kann der Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Cleanportus.
